Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.01.2015 - 21 ZB 14.50051 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Äthiopien; Mutter mit Kleinkind unter einem Jahr; keine Abschiebung nach Italien im Dublin-Verfahren; Neuverbescheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückführung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren nach Italien
- rewis.io
Zulassungsgrund, Rückführung, Kleinstkind
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 3 Abs. 2 S. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2
Rückführung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren nach Italien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 21 ZB 14.50051
Der Senat weist darauf hin, dass der vorliegende Fall der Klägerin, einer äthiopischen Staatsangehörigen mit einem noch nicht ein Jahr alten Kleinstkind, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR (GK), U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v.17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris) zur Rückführung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren nach Italien nicht mit dem Fall 21 B 14.50034 vergleichbar ist, bei dem die Berufung zugelassen worden ist. - BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 21 ZB 14.50051
Der Senat weist darauf hin, dass der vorliegende Fall der Klägerin, einer äthiopischen Staatsangehörigen mit einem noch nicht ein Jahr alten Kleinstkind, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR (GK), U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v.17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris) zur Rückführung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren nach Italien nicht mit dem Fall 21 B 14.50034 vergleichbar ist, bei dem die Berufung zugelassen worden ist. - VGH Bayern, 06.10.2015 - 21 B 14.50034
Vergleich; Dublinverfahren; Überstellung eines syrischen Staatsangehörigen nach …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2015 - 21 ZB 14.50051
Der Senat weist darauf hin, dass der vorliegende Fall der Klägerin, einer äthiopischen Staatsangehörigen mit einem noch nicht ein Jahr alten Kleinstkind, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR (GK), U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v.17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris) zur Rückführung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren nach Italien nicht mit dem Fall 21 B 14.50034 vergleichbar ist, bei dem die Berufung zugelassen worden ist.
- VG Schwerin, 03.06.2019 - 3 A 1204/17
Erfolgreiche Asylklage (DÜ Verfahren, Italien); Mann
Vielmehr ist bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September .2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, Beschl. v. 15. Januar 2015 - 21 ZB 14.50051 - zit. n. juris) lediglich im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 6 K 18.50780
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien bei türkischem Asylbewerber
Bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 15.1.2015 - 21 ZB 14.50051 - juris) ist im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG Schwerin, 03.06.2019 - 3 A 447/17
Erfolglose Asylklage (DÜ Verfahren, Italien)
Vielmehr ist bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September .2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, Beschl. v. 15. Januar 2015 - 21 ZB 14.50051 - zit. n. juris) lediglich im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden.
- VG Schwerin, 03.06.2019 - 3 A 396/17
Erfolglose Asylklage (DÜ Verfahren, Italien)
Vielmehr ist bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September .2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, Beschl. v. 15. Januar 2015 - 21 ZB 14.50051 - zit. n. juris) lediglich im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG Würzburg, 24.05.2018 - W 4 S 18.50226 Lediglich bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern, zu denen die Antragstellerin nicht gehört, wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. EGMR (GK), U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 15.1.2015 - 21 ZB 14.50051 - juris) ist im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden.
- VG München, 20.12.2018 - M 19 S 18.52176
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
Denn die Rückführung der Mutter mit dem neugeborenen Kind nach Italien - das dürfte nach summarischer Einschätzung der für die Partnerin in Betracht kommende Rückführungsstaat sein - kann angesichts der dortigen Versorgungssituation zumindest für die ersten drei Lebensjahre des Kindes grundsätzlich nicht erzwungen werden (vgl. BVerfG, B.v. 22.7.2015 - 2 BvR 746/15; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 15.1.2015 - 21 ZB 14.50051 - juris;… VG Augsburg, U.v. 3.4.2018 - Au 6 K 18.50319 - juris Rn. 27). - VG München, 30.04.2015 - M 5 S 15.50243
Dublin-III-Verfahren; vorrangiges Asylverfahren in Italien
Vielmehr ist bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2015 - 21 ZB 14.50051 - juris) im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG Augsburg, 03.04.2018 - Au 6 K 18.50319
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot …
Vielmehr ist bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z.B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 15.1.2015 - 21 ZB 14.50051 - juris) im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG Greifswald, 10.07.2017 - 5 B 1225/17
"Dublin-Verfahren": Ablehnung des Asylantrags; keine systemischen Mängel in …
Lediglich bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern, zu denen die Antragstellerin nicht gehört, wie z. B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren [vgl. EGMR (GK), U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, Rn. 13, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 21 ZB 14.50051 -, juris] ist im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG München, 08.01.2016 - M 3 S 15.50927
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien
Vielmehr ist bei besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie z. B. Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 15.1.2015 - 21 ZB 14.50051 - juris) im Einzelfall sicherzustellen, dass diese im Falle einer Rückführung nach Italien angemessen untergebracht und versorgt werden. - VG München, 30.04.2015 - M 5 S 15.50249
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien
- VG München, 30.04.2015 - M 5 S 15.50245
Vorrangiges Asylverfahren in Italien - keine systemischen Mängel beim …
- VG München, 07.04.2015 - M 16 S 15.50305
Dublin III-Verfahren; Überstellung nach Italien; Herkunftsland: Syrien
- VG Augsburg, 04.04.2016 - Au 5 K 16.50024
Unzulässigkeit des Asylantrags wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats …
- VG München, 08.12.2015 - M 3 S 15.50934
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
- VG München, 01.12.2015 - M 3 S 15.50911
Dublin-Verfahren - Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der …
- VG München, 15.09.2015 - M 3 S 15.50631
Dublin-III-Verfahren (Italien); Wiederaufnahmeverfahren
- VG Augsburg, 23.10.2017 - Au 6 K 17.50223
Dublin-Verfahren (Italien)
- VG München, 20.06.2016 - M 6 S 16.50261
Keine unmenschliche Behandlung in Italien
- VG München, 11.11.2015 - M 1 K 15.50351
Anspruch auf Selbsteintritt
- VG München, 29.07.2015 - M 3 S 15.50621
Dublin-III-Verfahren (Italien); Wiederaufnahmeverfahren; geltend gemachte …
- VG München, 28.04.2016 - M 3 S 16.50245
Abschiebungsanordnung nach Italien wegen unbeantwortetem Wiederaufnahmeersuchen
- VG München, 08.12.2015 - M 3 S 15.50919
Überstellung nach Italien
- VG München, 28.08.2015 - M 3 S 15.50603
Dublin-III-Verfahren (Italien); Wiederaufnahmeverfahren